KBGG | Kinderbetreuungsgeldgesetz
3. Aufl. 2020
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§ 5d Gleichzeitiger Bezug
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Aus Anlass des erstmaligen KBG-Bezugswechsels wurde die Möglichkeit geschaffen, dass für eine Dauer von bis zu 31 Tagen das KBG gleichzeitig von beiden Elternteilen bezogen wird. Dies bedingt, dass sich die (gewählte) Anspruchsdauer um diese Tage reduziert. Damit wird der Wille des Gesetzgebers zur „flexiblen Inanspruchnahme“ noch deutlicher zum Ausdruck gebracht.