KBGG | Kinderbetreuungsgeldgesetz
3. Aufl. 2020
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§ 3 Höhe und Anspruchsdauer
Übersicht der Kommentierung
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I. | Höhe und Anspruchsdauer in der Grundvariante (Abs 1 und 4) | |
II. | Bezugswechsel (Abs 2 und 3) | |
III. | Mindestdauer (Abs 5) | |
IV. | Geburt eines weiteren Kindes (Abs 6) |
I. Höhe und Anspruchsdauer in der Grundvariante (Abs 1 und 4)
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Die bisherigen vier Pauschalvarianten wurden durch BGBl I 2016/53 für Geburten nach dem (§ 50 Abs 14) in ein KBG-Konto umgewandelt. Dies erfolgt in einem ersten Schritt durch Schaffung einer Grundvariante als Ausgangsbasis für das Konto, welche der bisherigen Pauschalvariante 12+2 des § 5c aF nachgebildet ist. Bei Inanspruchnahme dieser Grundvariante wählen Eltern jene Variante mit der geringsten Anspruchsdauer (für einen Elternteil bis zu 365 Kalendertage ab Geburt unter Einrechnung des Tags der Geburt) und mit dem daran geknüpften höchstmöglichen Tagesbetrag von 33,80 €, der auch bei kürzerer Bezugsdauer nicht überschritten werden kann. Beginnt der Bezug später, endet er vorzeitig oder liegen Unterbrechungen aus welchem Grund immer vor, so verfallen nicht in Anspruch genommene Tage (1110 BlgNR 25. GP, 5).
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Die flexible Inanspruchnahme regelt § 5, die Festlegung und Änderung der Anspruchsdauer § ...