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Die Versicherungssteuer im Zusammenhang mit der Gewährung von Gewinnanteilen und Bonuszahlungen
Dieser Beitrag geht der Frage nach, ob dem Versicherungsnehmer Versicherungssteuer aufgrund der Auszahlung von Gewinnanteilen bzw Bonuszahlungen zurückzuzahlen ist und – wenn ja – gegen wen sich sein Anspruch richtet. Der Versicherungsnehmer bezahlt – als seine Hauptpflicht – eine Versicherungsprämie an den Versicherer. Die Versicherungsprämie wird inklusive Versicherungssteuer vom Versicherer eingehoben und abgeführt. Bekommt der Versicherungsnehmer nun Zahlungen in Form von Gewinnanteilen oder Boni retour, stellt sich die Frage, ob ihm auch eine anteilige Versicherungssteuer zusteht.
1. Abgabenrechtliche Bestimmungen
Nach § 1 Abs 1 VersStG unterliegt die Zahlung des Versicherungsentgelts aufgrund eines durch Vertrag oder auf sonstige Weise entstandenen Versicherungsverhältnisses der Versicherungssteuer.
Das Versicherungsentgelt ist nach § 3 Abs 1 VersStG jede Leistung, die für die Begründung und zur Durchführung des Versicherungsverhältnisses an den Versicherer zu bewirken ist (Prämien, Beiträge, Vorbeiträge, Vorschüsse, Nachschüsse, Umlagen, außerdem Eintrittsgelder, Kosten für die Ausfertigung des Versicherungsscheins und sonstige Nebenkosten).
Steuerschuldner ist nach § 7 Abs 1 VersStG der Versicherungsnehmer. Der Versicherer haft...