KBGG | Kinderbetreuungsgeldgesetz
3. Aufl. 2020
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§ 5 Geltendmachung und Entscheidung
Übersicht der Kommentierung
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I. Antragstellung (Abs 1)
1
Abs 1 entspricht § 26 KBGG, vgl daher § 26 KBGG Rz 1 ff. Auch die Antragsfrist des § 3 Abs 3 ist eine materiell-rechtliche Frist, vgl § 3 Rz 4.
II. Entscheidungsform und ‑frist
2
Abs 2 und 3 entsprechen § 27 Abs 2 und 3 KBGG, vgl daher § 27 KBGG Rz 1 ff.
III. Bescheidklage
3
Das FamZeitbG nahm keine Änderung des ASGG vor. Der FamZeitb ist in § 65 Abs 1 ASGG nicht genannt. Das FamZeitbG setzt aber die sozialgerichtl Zuständigkeit mehrfach voraus: § 8 verweist auf § 27 Abs 4 KBGG, der eine Regelung über die Säumnisklage enthält, und § 7 Abs 3 erwähnt § 89 Abs 4 ASGG und trifft eine abw Sonderregelung. Zur Bescheidklage vgl § 27 KBGG Rz 5 ff.
IV. Säumnisklage
4
Vgl die Ausführungen zu § 27 KBGG Rz 8 f.