KBGG | Kinderbetreuungsgeldgesetz
3. Aufl. 2020
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§ 42 Unterhaltsanspruch
Übersicht der Kommentierung
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I. | Unterhaltsanspruch des Kindes | |
II. | Unterhaltsanspruch des beziehenden Elternteils | |
III. | Unterhaltspflicht des beziehenden Elternteils |
I. Unterhaltsanspruch des Kindes
1
Die Leistungen nach dem KBGG gelten nicht als Einkommen des Kindes iSd § 231 Abs 3 ABGB, die dessen Unterhaltsanspruch mindern. Die Regelung hat klarstellenden Charakter und ist an § 12a FLAG angelehnt (vgl Ehmer ua, 261).
II. Unterhaltsanspruch des beziehenden Elternteils
2
Die Leistungen nach dem KBGG gelten auch nicht als Einkommen des beziehenden Elternteils und mindern daher nicht dessen Unterhaltsanspruch, zB gegen den Ehegatten (vgl 5 Ob 53/09v ua).
3
Abweichendes gilt gem § 24d Abs 1 Satz 4 für das ea KBG (vgl § 24 Rz 7).
III. Unterhaltspflicht des beziehenden Elternteils
4
In der Rsp des OGH wurde die Frage unterschiedlich beurteilt, ob § 42 überhaupt die Frage des Einflusses des Leistungsbezugs auf die eigene Unterhaltspflicht regelt (dafür RS 0124356, dagegen RS 0124595).
5
Der VfGH entschied zu G 9/09 ua, dass auch dann, wenn die Norm dahingehend zu interpretieren wäre, dass das KBG beim beziehenden Elternteil aus der Bemessungsgrundlage für Unterhaltsverpflichtungen auszuscheiden wäre, dagegen aus ...