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AR aktuell 2, April 2022, Seite 84

Literaturrundschau

Kontrolle des Aufsichtsrats durch den Rechnungshof, die Volksanwaltschaft und den Untersuchungsausschuss

Michael Barnert

Susanne Kalss beschäftigt sich in ihrem Beitrag in GesRZ 2021, 299, mit dem Aufsichtsrat als Gegenstand der Kontrolle des Rechnungshofs, der Volksanwaltschaft und des parlamentarischen Untersuchungsausschusses.

Zunächst erörtert Kalss in Bezug auf die Kontrollbefugnisse durch den Rechnungshof, dass nach den Bestimmungen der Art 126b Abs 2 und 127 Abs 3 B-VG neben der unmittelbaren Verwaltung auch Unternehmen der Kontrolle des Rechnungshofs unterworfen sein können. Dies betrifft Unternehmen, an denen der Bund bzw die Länder eine zumindest 50%ige Beteiligung am Stamm-, Grund- oder Eigenkapital halten (Beteiligungstatbestand) sowie Unternehmen, die der Bund bzw das Land allein oder gemeinsam mit anderen dem Rechnungshof unterworfenen Rechtsträgern iSd Art 126b Abs 2 B-VG durch „finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen tatsächlich beherrscht“ (Beherrschungstatbestand). Unabhängig von der formalen Beteiligungshöhe unterliegen bei Erfüllung des Beherrschungstatbestandes sohin auch Unternehmen, bei denen der Bund bzw das Land eine geringere Beteiligung als 50 % des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals hält, der Kontrolle des Rechnungshofs.

Ob der Beherrschungstatbestand des Art 126b Abs 2 B-VG im jeweiligen Fall erfüllt ist, richt...

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