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ZVers 3, Mai 2021, Seite 122

Betriebshaftpflichtversicherung: Reichweite des versicherten Haftpflichtrisikos; Trennungsprinzip; Behauptungen des geschädigten Dritten als Beurteilungsmaßstab für den Risikoausschluss der Inkaufnahme eines Schadenseintritts?

Art 7.2.1 AHVB 2009

1. Mitwirkung eines Dienstnehmers der Versicherungsnehmerin an Wartungsarbeiten eines von der Versicherungsnehmerin beauftragten Elektrounternehmens im Betrieb der Versicherungsnehmerin und dadurch bewirkte Schäden Dritter sind vom Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung umfasst. Das Betriebshaftpflichtrisiko ist nicht nur auf typische Betriebsgefahren beschränkt, sondern umfasst im Hinblick auf die Vielfalt der mit einem Betrieb verbundenen Haftpflichtgefahren alle Tätigkeiten, die mit diesem Betrieb in einem inneren ursächlichen Zusammenhang stehen.

2. Grundlage für die Prüfung, ob ein gedeckter Versicherungsfall vorliegt, ist zwar der geltend gemachte Anspruch ausgehend von dem vom Geschädigten behaupteten Sachverhalt. Ob der von der Beklagten behauptete Risikoausschluss im Sinne von Art 7.2.1 AHVB 2009 (Handlung oder Unterlassung, bei welcher der Schadenseintritt mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden musste, jedoch in Kauf genommen wurde [zB im Hinblick auf die Wahl einer kosten- oder zeitsparenden Arbeitsweise]) vorliegt, hängt aber von ganz spezifischen Voraussetzungen (insbesondere betreffend die Reichweite des V...

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