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ZVers 3, Mai 2019, Seite 172

Unterlassene Anzeige eines Wohnsitzwechsels des Versicherungsnehmers

ZVers Redaktion

RSS-E 11/19

Auch nach Art 5 ABS 2012 ist die Verpflichtung des Versicherungsnehmers, einen Wohnsitzwechsel anzuzeigen, weder mit einer ausdrücklichen Sanktion verknüpft noch wird damit ein Bezug zu einer Gefahrenerhöhung hergestellt. Die Verletzung der Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer bleibt daher ohne Folgen.

Der Versicherungsnehmer meldete seinen Umzug innerhalb des Wohnortes nicht seinem Haushaltsversicherer. Eineinhalb Jahre später wurde das Mountainbike, das vor dem neuen Wohnsitz abgesperrt abgestellt war, gestohlen. Der Versicherer lehnte die Deckung ab, die AußenversiS. 173 cherung greife an diesem Diebstahlsort nicht, weil die Adressänderung nicht mitgeteilt worden sei, sei das Fahrrad nur an der alten Adresse versichert.

Vereinbart sind die unter anderem die Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABH 2016) sowie die Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS 2012), welche auszugsweise lauten:

ABS 2012:

„Artikel 5 – Wohnortwechsel – Adressänderung

Der Versicherungsnehmer hat einen Wechsel seiner Anschrift dem Versicherer bekannt zu geben. Eine rechtlich bedeutsame Erklärung gilt auch dann als zugegangen, wenn der Versicherungsnehmer seiner Verpfl...

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