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ZVers 3, Mai 2019, Seite 139
Aktuelle Entwicklungen im Aufsichtsrecht
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Umsetzung der 2. Aktionärsrechte-Richtlinie | |||
Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 2018 geändert wird (120/ME 26. GP) | Identifizierung der Aktionäre, Anforderungen an Intermediäre zur Erleichterung der Ausübung von Aktionärsrechten, Transparenzanforderungen an institutionelle Anleger und Vermögensverwalter, Transparenzanforderungen an Stimmrechtsberater | Geplantes Inkrafttreten: | Weitere Teile der 2. Aktionärsrechte-Richtlinie (Richtlinie [EU] 2017/828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre, ABl L 132 vom , S 1) werden gesondert umgesetzt (zB say on pay sowie related party transactions) |
Aufsichtsreform | |||
Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit, das E-Geldgesetz 2010, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Nationalbankgesetz 1984, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Sparkassengesetz, STS-Verbriefungsvollzugsgeset... |