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Kfz-Haftpflicht und Versicherungspflicht
Eine Untersuchung im österreichischen Recht und im Unionsrecht
Die Kfz-Haftpflichtversicherungsrichtlinie statuiert eine Versicherungspflicht für maschinell angetriebene Kraftfahrzeuge, die zum Verkehr zu Lande bestimmt und nicht an Gleise gebunden sind, und gibt vor, die Frage, ob bei einem Verkehrsunfall gehaftet wird, nicht zu regeln, also nationales Haftpflichtrecht unberührt zu lassen. Der Zweck der Richtlinie, dem Unfallopfer angemessenen Schadenersatz zukommen zu lassen, kann aber nur durch gewisse Mindeststandards im nationalen Haftpflichtrecht erreicht werden. In diesem Spannungsverhältnis sind mehrere Entscheidungen des EuGH ergangen, die die Frage aufwerfen, inwieweit die Richtlinie und ihre Auslegung durch den EuGH nicht doch auf das nationale Haftpflichtrecht nach dem ABGB und dem EKHG einwirken. Der folgende Beitrag beleuchtet Versicherungspflicht und Haftpflicht auf nationaler wie Unionsebene und beschäftigt sich insbesondere mit der Frage der Einwirkung von unionsrechtlich determinierter Versicherungspflicht auf das nationale Haftpflichtrecht.
1. Haftpflicht und Versicherungspflicht nach der Kfz-Haftpflichtversicherungsrichtlinie
1.1. Regelungsgegenstand der Kfz-Haftpflichtversicherungsrichtlinie und nationale Haftungsregime
Die Kfz-Haftp...