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ZVers 4, Juli 2021, Seite 203

Rechtsschutzversicherung vs Ausfallsversicherung

ZVers Redaktion

RSS-E 15/21

1. Die Bestellung von Sachverständigen durch das Gericht, um die eingeklagten Ansprüche zu beurteilen, hängt in einem Zivilprozess gerade davon ab, ob die Ansprüche überhaupt vom Prozessgegner bestritten werden. Das ist etwa bei einem zu einem Anerkenntnisurteil führenden Anerkenntnis, aber auch bei einer Außerstreitstellung der Höhe des begehrten Schmerzengeldes, wenn der Verletzungshergang keine Sachverständigenfrage darstellt, und insbesondere bei einem Versäumungsurteil der Fall. Der verletzte Versicherte bzw der Versicherungsnehmer wird also in bestimmten Fällen keinen Einfluss darauf nehmen können, ob sein Anspruch durch einen gerichtlich beauftragten Sachverständigen geprüft wird und ob über seinen Anspruch überhaupt ein Streiturteil ergeht. Jedenfalls hängen die nun in Punkt 2.2. der Ausfallsversicherung kumulativ aufgezählten Voraussetzungen der Deckungspflicht, nämlich die positiven Voraussetzungen der Feststellung durch einen von einem Zivilgericht beauftragten Sachverständigen und in einem Streiturteil und die negative Voraussetzung, dass die Zuerkennung nicht durch ein Versäumungsurteil, sondern durch ein Streiturteil zu erfolgen hat, untrennbar zusammen. Di...

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