Oberösterreichisches Grundverkehrsgesetz
1. Aufl. 2022
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B. Grundrechtliche Bestimmungen
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Grundrechte spielen eine wesentliche Rolle im Grundverkehrsrecht. Insbesondere die Liegenschaftsverkehrsfreiheit, der Eigentumsschutz, der Schutz der Privatsphäre, die Verfahrensgarantien nach Art 6 EMRK sowie der Gleichheitssatz sind von großer Bedeutung.
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Die Liegenschaftsverkehrsfreiheit (Art 6 Abs 1 StGG) regelt das Recht des Staatsbürgers Liegenschaften jeder Art an jedem Ort des Staatsgebietes zu erwerben und über diese Liegenschaften frei zu verfügen. Dieses Grundrecht unterliegt zwar keinem Gesetzesvorbehalt, Eingriffe sind aber unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des öffentlichen Interesses möglich. Ein Verstoß gegen Art 6 Abs 1 StGG liegt zB bei einem generellen Verbot des Erwerbs von Zweitwohnsitzen vor. Dieser Grundrechtseingriff wäre überschießend und unverhältnismäßig (VfSlg 14.701/1996).
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Gesetzliche Einschränkungen (Entziehung) des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Eigentumsrechts (Art 5 StGG iVm Art 1 1. ZPEMRK) dürfen nur getroffen werden, wenn diese verhältnismäßig sind und dem öffentlichen Interesse entsprechen. Durch Art 1 1. ZPEMRK wird der Eigentumsschutz auch den Ausländern gewährt, eine Bevorzugung von Inländern ist somit nur aus objektiven Gründen in verhä...