Oberösterreichisches Grundverkehrsgesetz
1. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 8 Genehmigungsbedürftigkeit
Übersicht der Kommentierung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Historische Entwicklung | |||
A. | Zielsetzung des Gesetzgebers | |||
B. | Unionsrechtlicher und verfassungsrechtlicher Rahmen | |||
II. | Aktuelle Rechtslage | |||
A. | Anwendungsbereich und Anwendung der Bestimmungen (Abs 1) | |||
1. | Ausländereigenschaft bei natürlichen Personen | |||
2. | Ausländereigenschaft bei juristischen Personen | |||
3. | Statusänderung | |||
B. | Einschränkungen der Genehmigungsbedürftigkeit (Abs 2 bis 3a) | |||
C. | Erteilung der Genehmigung (Abs 4) | |||
D. | Völkerrechtliche Verpflichtungen (Abs 5) | |||
E. | Muster |
I. Historische Entwicklung
A. Zielsetzung des Gesetzgebers
1
Neben den in § 1 Abs 1 aufgezählten Zielen betreffend den land- und forstwirtschaftlichen Grundverkehr (auch „grüner Grundverkehr“ genannt) und den Baugrundstücksverkehr (auch „grauer Grundverkehr“ genannt), wird unter Z 7 das öffentliche Interesse „an der Beschränkung von Rechtserwerben an Grundstücken durch Ausländer, sofern sie nicht auf Grund gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sind“ genannt.
Das Regelungsziel des § 1 Abs 1 Z 7 will eine „Überfremdung“ des Eigentums an Grund und Boden verhindern (Ausländergrundstücksverkehr). Eine derartige Regelung is...