Oberösterreichisches Grundverkehrsgesetz
1. Aufl. 2022
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§ 5 Erwerb durch Nicht-Selbstbewirtschafter
Übersicht der Kommentierung
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I. Historische Entwicklung – Intention des Gesetzgebers
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In der Stammfassung des Oö GVG 1994 beinhaltete § 5 Maßnahmen im Falle der Unabwendbarkeit der Übertragung, welche wie folgt lauteten:
§ 5 Maßnahmen bei Unabwendbarkeit der Übertragung
(1) Rechtsgeschäfte sind ungeachtet des § 4 Abs. 2 bis Abs. 6 zu genehmigen, wenn sie wegen der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse des Rechtsvorgängers zur Vermeidung des Verfalls des Betriebes unabwendbar sind. Erforderlichenfalls ist durch die Vorschreibung von Auflagen (§ 12) sicherzustellen, daß die nach § 1 Abs. 1 dieses Landesgesetzes geschützten Interessen bestmöglich gewahrt werden. Die Behörde hat vor Erlassung des Bescheides die Bezirksbauernkammer, in deren Wirkungsbereich das Grundstück liegt, zu benachrichtigen; diese kann innerhalb einer Frist von vier Wochen geeignete Personen als Interessenten für das Rechtsgeschäft namhaft machen. Gleichzeitig mit der Benachrichtigung kann die Behörde in der Gemeinde, in der das Grundstück liegt, sowie jedenfalls in den angrenzenden Ge...