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ZVers 4, Juli 2021, Seite 176

Eigenheimversicherung: Deckungszusage als konstitutives Anerkenntnis?

§ 1375 ABGB

Eine Deckungszusage kann im Einzelfall ein konstitutives Anerkenntnis sein. Dies setzt aber das Bestehen einer zwischen den Parteien strittigen Rechtslage voraus.

Aus der Begründung des OGH:

1. ...

2.1. Ein konstitutives Anerkenntnis liegt vor, wenn der Gläubiger seinen Anspruch ernstlich behauptet und der Schuldner die Zweifel am Bestehen des behaupteten Rechts dadurch beseitigt, dass er das Recht zugibt (RIS-Justiz RS0032496 [T6, T 7 und T 9]). Es setzt somit die – nach der Vertrauenstheorie zu beurteilende (RIS-Justiz RS0032496 [T5]) – Absicht des Anerkennenden voraus, unabhängig von dem bestehenden Schuldgrund eine neue selbständige Verpflichtung zu schaffen (RIS-Justiz RS0032496 [T1]; RS0032779 [T4]; RS0032541 [T2]). Das konstitutive Anerkenntnis gehört damit zu den Feststellungsverträgen (RIS-Justiz RS0032779). Es ruft das anerkannte Rechtsverhältnis auch für den Fall, dass es nicht bestanden haben sollte, ins Leben und hat somit rechtsgestaltende Wirkung (RIS-Justiz RS0032496 [T6 und T 7]). Demgegenüber ist ein deklaratives Anerkenntnis (Rechtsgeständnis) kein Leistungsversprechen, sondern eine durch Gegenbeweis widerlegbare Wissenserklärung (RIS-Ju...

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