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Oberösterreichisches Grundverkehrsgesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4683-1

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Oberösterreichisches Grundverkehrsgesetz (1. Auflage)

V. Verein

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Vereine iSd Vereinsgesetzes 2002 sind freiwillige, auf Dauer angelegte, aufgrund von Statuten organisierte Zusammenschlüsse von mindestens zwei Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks. Ein Verein darf nicht auf Gewinn gerichtet sein und besitzt Rechtspersönlichkeit. Die Organisation des Vereins ist im Vereinsstatut festgelegt, welches die Organe und Aufgaben des Vereins festlegt.

Da Vereine iSd VerG nicht auf Gewinn gerichtet sein dürfen, ist ihre Ausländereigenschaft gem § 2 Abs 4 Z 4 Oö GVG bei Vereinen mit Sitz in Österreich nach der Nationalität der stimmberechtigten Mitglieder bzw der Leitungsorgane zu beurteilen. Es sind somit zur Beurteilung der Staatsangehörigkeit eines Vereins der Vereinsregisterauszug bzw darüber hinaus die Mitgliederliste zu konsultieren. Vereine, die ihren Sitz in Österreich haben und die Mehrheit der Mitglieder „Ausländer“ sind, stehen unter ausländischer Kontrolle. Dieser Umstand führt zur Begründung der Ausländereigenschaft.

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Vereine, die nach EU-Recht gegründet wurden, sind inländischen Vereinen gleichgestellt.

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