Oberösterreichisches Grundverkehrsgesetz
1. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
A. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
14
Rechtliche Grundlage der GmbH ist das GmbHG. Als Kapitalgesellschaft ist sie eine juristische Person und hat daher eigene Rechtsfähigkeit. Die GmbH ist die am weitest verbreitete Rechtsform in Österreich, was mit dem geringen Vermögensrisiko, welches sie mit sich bringt, begründet werden kann. Die Gesellschaft haftet unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen, während die Gesellschafter in der Regel gar nicht haften, es gilt das Trennungsprinzip. Die Gesellschafter sind lediglich dazu verpflichtet, Einlagen in die Gesellschaft einzuzahlen, womit sie persönlich, aber beschränkt auf die Höhe der übernommenen Stammeinlage, haften. Das Stammkapital der GmbH muss mindestens 35.000 € (bei privilegierter Gründung gem § 10b GmbHG 10.000 €) betragen.
15
Die GmbH besteht aus der Generalversammlung, Geschäftsführer, Abschlussprüfer sowie dem Aufsichtsrat. Oberstes Organ ist die Generalversammlung, in welcher sämtliche Gesellschafter Sitz und Stimme haben. Alle wichtigen Entscheidungen werden von der Generalversammlung beschlossen, wie zB die Bestellung/Abberufung des Geschäftsführers. Der Geschäftsführer übernimmt die laufende Geschäftsführung sowie Vertretung der Gesell...