Oberösterreichisches Grundverkehrsgesetz
1. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
III. Kapitalgesellschaften
13
In Österreich zählen die AG und GmbH zu den Kapitalgesellschaften. Im Vordergrund der Kapitalgesellschaft steht das Gesellschaftsvermögen. AG und GmbH sind stets juristische Personen und eigenständige Träger von Rechten und Pflichten. Anders als bei den Personengesellschaften ist allein die KapitalgesellS. 16schaft dem Zugriff von Gläubigern ausgesetzt. Die Kapitalgesellschaft tritt selbst als Eigentümerin und Schuldnerin auf.