Oberösterreichisches Grundverkehrsgesetz
1. Aufl. 2022
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A. Sitztheorie
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Nach der Sitztheorie wird die Nationalität einer juristischen Person nach dem Sitz der Hauptverwaltung bestimmt. Demnach ist eine Gesellschaft mit Sitz zB in Moskau, auch wenn alle Geschäftsanteile von Österreichern gehalten werden, als Ausländerin einzustufen.