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Oberösterreichisches Grundverkehrsgesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4683-1

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Oberösterreichisches Grundverkehrsgesetz (1. Auflage)

3. S. 11 – OspeltEuGH , C-452/01, ECLI:EU:C:2003:493.

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Frau Ospelt, Staatsangehörige von Liechtenstein, war Eigentümerin einer land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaft in Vorarlberg, welche an einen Landwirt verpachtet war. Diese Liegenschaft wollte Frau Ospelt an die Schlössle Weissenberg Familienstiftung in Liechtenstein übertragen. Diese hätte die Liegenschaft weiterhin weiter verpachtet. Die grundverkehrsbehördliche Genehmigung wurde diesem Rechtserwerb mit der Begründung versagt, dass der Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke mit dem Ziel diese weiter zu verpachten dem VGVG widerspreche. Genehmigungsvoraussetzung war nach dem VGVG, dass der Erwerber das Grundstück selbst bewirtschaftet und ständig dort wohnen müsse. Das geschützte öffentliche Interesse bezieht sich somit auf die Erhaltung eines leistungsfähigen Bauernstands und der Erhaltung und Schaffung eines wirtschaftlich gesunden mittleren und kleineren landwirtschaftlichen Grundbesitzes. Aufgrund mangelnder Eigenbewirtschaftung sei die Genehmigung auch dann zu versagen, wenn das Grundstück auch vom bisherigen Eigentümer nicht selbst bewirtschaftet worden sei.

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