Oberösterreichisches Grundverkehrsgesetz
1. Aufl. 2022
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1. – Klaus Konle gegen die Republik ÖsterreichEuGH , C-302/97, ECLI:EU:C:1999:271.
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Der deutsche Staatsangehörige Konle verlangte von der Republik Österreich Ersatz des Schadens, welcher ihm durch einen angeblichen Verstoß des Tiroler Grundverkehrsrechts gegen das Gemeinschaftsrecht entstanden sei.
Am erteilte das Bezirksgericht Lienz dem Kläger im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens den Zuschlag für ein Tiroler Grundstück unter Vorbehalt der Erteilung einer damals, nach dem geltenden TGVG 1993, erforderlichen behördlichen Genehmigung. Die Genehmigung war nach § 14 TGVG 1993 S. 7insbesondere zu versagen, wenn der Erwerber nicht glaubhaft machte, dass durch den beabsichtigten Rechtserwerb kein Freizeitwohnsitz geschaffen werden sollte. Für österreichische Staatsangehörige hingegen reichte die bloße Erklärung dieses Umstands gegenüber der Behörde. Obwohl der Kläger versicherte, dass er seinen Hauptwohnsitz dorthin verlegen werde und eine kaufmännische Tätigkeit ausüben wolle, lehnte das Bezirksgericht Lienz seinen Antrag auf Genehmigung ab.
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In weiterer Folge wandte sich der Kläger unter anderem an den österreichischen VfGH, der mit Erkenntni...