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Takacs/Mairinger/Seyringer

Oberösterreichisches Grundverkehrsgesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4683-1

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Takacs/Mairinger/Seyringer - Oberösterreichisches Grundverkehrsgesetz

§ 32 Verwaltungsabgaben

Übersicht der Kommentierung


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I.
Historische Entwicklung
1
II.
Durchführungsschreiben der Oö Landesregierung
2
III.
Oö Grundverkehrs-Verwaltungsabgabenverordnung 2002
3

I. Historische Entwicklung

1

§ 32 setzt sich mit den Verwaltungsabgaben auseinander und wurde mehrmals novelliert. Mit dem LGBl 2002/85 entfällt der ursprünglich in der Stammfassung enthaltene Abs 2, der die (Negativ-)Bestätigungen gem § 2 Abs 2 erster Satz bzw § 11 Abs 2 erster Satz von den in landesrechtlichen Vorschriften vorgesehenen Verwaltungsabgaben befreit.

II. Durchführungsschreiben der Oö Landesregierung

2

Erläuternde Bemerkungen zu § 32 des Oö GVG finden sich in der Durchführungsschreiben der Oö LReg vom , Agrar 110135/4492003:

1. Keine Verwaltungsabgabe für Rechtskraftbestätigungen § 32 des Oö. GVG 1994 sieht vor, dass den Parteien für die Amtshandlungen der Grundverkehrskommissionen Verwaltungsabgaben auferlegt werden können. 'Das Ausmaß der Verwaltungsabgaben ist durch Verordnung der Landesregierung festzusetzen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Oö. Verwaltungsabgabengesetzes 1974.

Auf der Grundlage dieser Bestimmung sieht die Oö. Grundverkehrs-Verwaltungsabgaben-Verordnung 2002 jene Amtshandlungen der Grundverkehrsb...

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