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Takacs/Mairinger/Seyringer

Oberösterreichisches Grundverkehrsgesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2022

Print-ISBN: 978-3-7073-4683-1

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Takacs/Mairinger/Seyringer - Oberösterreichisches Grundverkehrsgesetz

§ 28 Amtsdauer; Amtsenthebung

Die in § 28 Abs 1 festgelegte Amtsdauer von sechs Jahren wurde in der Stammfassung an die Amtsdauer der unabhängigen Verwaltungssenate angepasst (ehemaliger Art 129b B-VG).

Die Gelöbnisregelung wurde durch die Neuerungen in der Behördenorganisation novelliert. Mit dem LGBl 2002/85 sind nur mehr unter der Diensthoheit des Landes stehende rechtkundige Verwaltungsbedienstete des Aktivstandes als Vorsitzende der Bezirksgrundverkehrskommissionen vorgesehen, die bereits einen Diensteid abgelegt haben.

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