Oberösterreichisches Grundverkehrsgesetz
1. Aufl. 2022
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§ 27 Bestellungsvoraussetzungen
Übersicht der Kommentierung
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I. Historische Entwicklung
1
Bis zur Novelle LGBl 2002/85 wurde bezüglich der Mitglieder auf das generelle Erfordernis von qualifizierten Fachkenntnissen abgestellt. Dies führte jedoch zu Auslegungsproblemen, zB mussten alle Kommissionsmitglieder die Eigenschaft eines Sachverständigen erfüllen.
II. Aktuelle Rechtslage
2
Eine Fachkenntnis (der Kommissionsmitglieder) scheint bei derzeit geltender Rechtslage als Qualifikation ausreichend, zumal das generelle Erfordernis von qualifizierten Fachkenntnissen zu den erwähnten Auslegungsschwierigkeiten führen kann.