Oberösterreichisches Grundverkehrsgesetz
1. Aufl. 2022
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1. Personenverkehrsfreiheit und Erwerb eines (ständigen) Wohnsitzes
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Nimmt man ein durch EU-Recht gewährtes Aufenthaltsrecht in Anspruch, so können EU-Bürger in Österreich einen ständigen Wohnsitz begründen. IVm der S. 4Freizügigkeit, der Niederlassungsfreiheit, der Dienstleistungsfreiheit sowie der Aufenthaltsrichtlinie können Aufenthaltsrechte gewährt werden. Die Aufenthaltsrichtlinie ist seit 2006 umgesetzt und ersetzt früher geltende Richtlinien hinsichtlich Nichterwerbstätigen, Pensionisten und Studierenden.