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Takacs/Mairinger/Seyringer

Oberösterreichisches Grundverkehrsgesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4683-1

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Takacs/Mairinger/Seyringer - Oberösterreichisches Grundverkehrsgesetz

§ 20 Verfahren bei Zuschlagserteilung

Übersicht der Kommentierung


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I.
Historische Entwicklung
1
II.
Aktuelle Rechtslage
2
A.
Vorbehaltliche Zuschlagserteilung (Abs 1)
36
B.
Zuschlagserteilung (Abs 2)
710
C.
Neuerliche Versteigerung (Abs 3)
1113
D.
Mitteilungspflicht der Behörde (Abs 4)

I. Historische Entwicklung

1

§ 20 der Stammfassung des Oö GVG 1994 wurde durch das LGBl 2002/85 aufgrund einer notwendigen Angleichung der exekutionsrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Einführung eines Erklärungsmodells zur Gänze erneuert. Der Ausschussbericht zu LGBl 2002/85 hielt dazu Folgendes fest: „Wenn Erklärungen nicht zweifelsfrei abgegeben werden können, werden im Hinblick auf vorgesehene Fristen eher Genehmigungsbescheide (anstelle von Feststellungsbescheiden) zu beantragen oder Alternativanträge zu stellen sein.“

Mit dem LGBl 2013/90 wurde in § 20 Abs 4 lediglich das Wort „Berufungsverfahrens“ durch das Wort „Beschwerdeverfahrens“ ersetzt.

Auch die vorerst letzte Änderung durch das LGBl 2018/58 bezieht sich nur auf eine geringfügige Änderung mit welcher im § 20 Abs 2 erster Satz jeweils vor dem Wort „rechtskräftig“ die Wortfolge „bzw. das Landesverwaltungsgericht“ eingefügt wurde.

II. Aktuelle Rechtsla...

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