Oberösterreichisches Grundverkehrsgesetz
1. Aufl. 2022
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§ 18 Rückabwicklung
Übersicht der Kommentierung
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I. | Historische Entwicklung | ||
II. | Aktuelle Rechtslage | ||
A. | Rückabwicklung (Abs 1) | ||
B. | Verweigerung der Rückabwicklung (Abs 2) | ||
C. | Versteigerung nach Verweigerung der Rückabwicklung (Abs 3) |
I. Historische Entwicklung
1
§ 18 der Stammfassung des Oö GVG 1994 entspricht zu Gänze der aktuell geltenden Bestimmung.
II. Aktuelle Rechtslage
A. Rückabwicklung (Abs 1)
2
Wird eine Löschung der Eintragung nach § 17 Abs 3 vorgenommen und der zugrundeliegende Rechtsvorgang daher rückabgewickelt, so kann der Rechtsvorgänger auch die Löschung von Rechten beantragen, die in der Zwischenzeit ohne guten Glauben an die Wirksamkeit der Eintragung erworben wurden. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn eine Anmerkung im Grundbuch nach § 17 Abs 1 vorgenommen wurde.
Klar ist daher, dass der Vertrauensgrundsatz des GBG, demnach das Vertrauen Dritter auf die Richtigkeit von Grundbuchseintragungen, zur Anwendung kommt. Hat der Veräußerer hingegen der Eintragung des Dritten zugestimmt (zB durch Verpfändung der Liegenschaft zur Sicherung einer im Zusammenhang mit der Transaktion entstandenen Forderung), so ist eine Beantragung der Löschung nicht möglich. Wird die Löschung vom...