zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ZVers 2, März 2019, Seite 99

Rechtsschutzversicherung: Einheitlicher Versicherungsfall im Strafverfahren

ZVers Redaktion

RSS-E 56/18

Das Strafverfahren gegen 11 Angeklagte wegen Verkürzung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer in 652 Fällen innerhalb von vier Jahren stellt auch hinsichtlich der einzelnen Angeklagten einen einheitlichen Versicherungsfall dar. Der Mitversicherte ist dafür beweispflichtig, dass die Versicherungsnehmerin der Rechtsschutzgewährung für dessen früheren Mitarbeiter zugestimmt hat.

Der Rechtsschutzversicherer als Antragsteller hatte mit der R.-GmbH einen Rechtsschutzversicherungsvertrag abgeschlossen, die M.-GmbH war als mitversichertes Unternehmen in der Polizze bezeichnet. Antragsgegner war ein ehemaliger Mitarbeiter des mitversicherten Unternehmens. Als mitversicherte Personen gelten sämtliche Betriebsangehörige bei Verstößen, die sie in Ausübung ihrer dienstlichen Verrichtung für den Versicherungsnehmer bzw die mitversicherten Unternehmen begehen bzw begangen haben sollen.

Als vereinbart gelten die ARB 2003 sowie die Besonderen Bedingungen für die Universal-Straf-Rechtsschutz-Versicherung (USRB).

Art 3 ARB 2003 lautet:

„Artikel 3 – Für welchen Zeitraum gilt die Versicherung? (Zeitlicher Geltungsbereich)

...

3. Wird der Deckungsanspruch vom Versicherungsnehmer später als drei Jahre na...

Daten werden geladen...