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ZVers 2, März 2019, Seite 95

Keine analoge Anwendung des in § 157 VersVG für die Haftpflichtversicherung geregelten Absonderungsrechts auf die Rechtsschutzversicherung

§§ 156 und 157 VersVG

Der geschädigte Haftpflichtgläubiger muss, um die dem Versicherungsnehmer vom Versicherer geschuldete Leistung zu erlangen, den dem Versicherungsnehmer zustehenden Befreiungsanspruch aufgrund eines gegen ihn erwirkten Exekutionstitels pfänden und sich überweisen lassen. Diese Pfändung wandelt ebenso wie die Konkurseröffnung den Befreiungsanspruch des Versicherungsnehmers in einen Leistungsanspruch um. Der dem Versicherungsnehmer gegen den Versicherer zustehende Anspruch ist ein Bestandteil des Vermögens des Gemeinschuldners, das der Exekution unterliegt und daher in die Konkursmasse fällt.

Der Kläger begehrt vom beklagten Rechtsschutzversicherer die Zahlung der gesamten Vertretungs- und Sachverständigenkosten aus einem von der Gemeinschuldnerin geführten Verfahren zugunsten der Masse.

Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision zu, weil oberstgerichtliche Rechtsprechung dazu nicht vorliege, ob bei Insolvenz des Versicherungsnehmers der Zahlungsanspruch an die Masse gegen den Rechtsschutzversicherer mit der Konkursquote zu beschränken sei.

Aus der Begründung des OGH:

Allein das Fehlen höchstgerichtlicher Rechtsprechung zu einer bestimm...

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