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Berufshaftpflichtversicherung: Tätigkeit außerhalb der Gewerbeberechtigung
Besonderen Bedingungen der Berufshaftpflichtversicherung für den Finanzdienstleister und Versicherungsvermittler 04/2005
Die Beurteilung hat danach zu erfolgen, ob die Tätigkeit des Versicherungsnehmers (hier: die Vermittlung des Gesamtkonzepts) von der Gewerbeberechtigung umfasst ist und somit dem Versicherungsschutz durch die Beklagte unterliegt. Dies war hier nicht der Fall.
Aus den Entscheidungsgründen des OGH:
Die Revision ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig, sie ist aber nicht berechtigt.
1. bis 3.4. ...
3.5. Den Klägern wurde ein von J. B. entwickeltes als „Volkspension“ bezeichnetes Gesamtkonzept angeboten, das auf einer Kombination von Fremdwährungskrediten mit Tilgungsträgern, Renten- und Lebensversicherungen und einer Berufsunfähigkeitsversicherung beruhte, dessen Rentabilität entscheidend von der Entwicklung der Fremdwährungskredite und der Zinsentwicklung in den jeweiligen Währungen sowie der Performance der Tilgungsträger abhing. Die Tätigkeit des J. B. beschränkte sich gerade nicht auf die Beratung über dieses Modell, sondern bezog sich auf die Vermittlung des Gesamtkonzepts samt Steuervorteil. Die vereinbarungsgemäß zu erbringende L...