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ZVers 2, März 2019, Seite 80

Umfang des Versicherungsschutzes in der Haftpflichtversicherung

Art 5.2 und 7.1 AHVB2005.12; Art 1.1 der Besonderen Bedingungen AH3416.12

Zwar umfasst der Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung auch die den Umständen nach gebotenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Feststellung und Abwehr einer von einem Dritten behaupteten Schadenersatzpflicht. Versicherungsschutz besteht aber nur für die Abwehr jener Ansprüche, die grundsätzlich von der Deckungspflicht des Versicherers umfasst sind. Die Kostendeckung für die Anspruchsfeststellung und -abwehr reicht nicht weiter als das materiell gedeckte Risiko.

Die Klägerin ist bei der Beklagten betriebshaftpflichtversichert. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen und Ergänzenden Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB2005.12 und EHVB2005.12) und die Besonderen Bedingungen AH3415.12 und AH3416.12 zugrunde.

Die Klägerin brachte über Auftrag der Ehegatten B. in deren Haus einen Bodenbelag auf. Wegen eines Fehlers beim Anmischen des S. 81 Dünnstrichs war der Bodenbelag nicht glatt, sondern von Wellenschlägen und anderen optischen Mängeln durchsetzt. Die Klägerin führte Verbesserungsversuche durch.

Um festzustellen, ob der Bodenbelag nach dem dritte...

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