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ZVers 2, März 2019, Seite 60

Auswirkungen der Best-Interest-Verpflichtung im Versicherungsvertrieb

Roland Weinrauch und Margot Nusime

Der vorliegende Beitrag widmet sich der in der Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive – IDD) statuierten Best-interest-Verpflichtung und deren Umsetzung in Österreich und untersucht, was daraus für den Versicherungsvertrieb folgt.

1. Die Best-Interest-Verpflichtung

1.1. Art 17 IDD

Art 17 Abs 1 der am wirksam gewordenen IDD statuiert in Anlehnung an Art 24 MiFID II, dass Versicherungsvertreiber aller Vertriebskanäle bei ihrer Versicherungsvertriebstätigkeit gegenüber ihren Kunden stets ehrlich, redlich und professionell in deren bestmöglichem Interesse zu handeln haben (Best-interest-Verpflichtung). Dazu sollen die Mitgliedstaaten gemäß Art 17 Abs 2 IDD sicherstellen, dass alle Informationen mit Bezug auf den Gegenstand dieser Richtlinie, einschließlich Marketingmitteilungen, die der Versicherungsvertreiber an Kunden oder potenzielle Kunden richtet, redlich, eindeutig und nicht irreführend sind. Weiters haben die Mitgliedstaaten gemäß Art 17 Abs 3 IDD sicherzustellen, dass Versicherungsvertreiber nicht in einer Weise vergütet werden oder die Leistung ihrer Angestellten in einer Weise bewertet wird, die mit ihrer Pflicht kollidiert, im bestmöglichen Interess...

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