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ZVers 3, Mai 2020, Seite 166

Versicherungsforderungen in der Insolvenz des Versicherungsunternehmens

Art 268 Abs 1 lit g, Art 274 Abs 2 und Art 275 Abs 1 lit a der Richtlinie 2009/138/EG

EFTA-Gerichtshof , Rs E-3/19, Gable Insurance Company AG in Konkurs

1. Ansprüche auf Versicherungsleistungen stellen Versicherungsforderungen im Sinne von Art 275 Abs 1 lit a der Richtlinie 2009/138/EG dar, wenn das versicherte Ereignis während der Gültigkeit des Versicherungsvertrages (aber nicht notwendig vor Eröffnung des Liquidationsverfahrens) eingetreten sind.

2. Ansprüche auf Prämienrückerstattungen zählen nur dann zu den Versicherungsforderungen, wenn sie aus einer Vertragsbeendigung oder einem Nichtzustandekommen des Vertrages vor Eröffnung des Liquidationsverfahrens resultieren.

Dem vorlegenden Gericht zufolge handelte es sich bei G. Insurance um ein liechtensteinisches Direktversicherungsunternehmen, das über eine Bewilligung der liechtensteinischen FMA verfügte. Diese Bewilligung erlaubte G. Insurance die Tätigkeit als Schadensversicherung („Non-Life“). G. Insurance übte das Schadenversicherungsgeschäft in mehreren S. 167europäischen Ländern aus und vertrieb insgesamt rund 50 verschiedene Versicherungsprodukte. Im November 2016 waren geschätzte 130.000 Versicherungspolicen von G. Insurance in Kr...

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