Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Haushaltsversicherung: Neuwertversicherung, Einbeziehung von allgemeinen Versicherungsbedingungen
Art 1 und 5 ABH 1989
1. Eine bloße Absichtserklärung zur Wiederbeschaffung reicht für den Ersatz des Neuwerts im Rahmen einer strengen Wiederbeschaffungsklausel nicht aus.
S. 1532. Für die Einbeziehung von allgemeinen Versicherungsbedingungen in den Versicherungsvertrag ist es erforderlich, dass in den Vertragsunterlagen zumindest ein deutlicher Hinweis auf die Einbeziehung der allgemeinen Versicherungsbedingungen enthalten ist und der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, sich die allgemeinen Versicherungsbedingungen zu beschaffen oder deren Inhalt zu erfahren. Unterfertigt der Versicherungsnehmer die Vorderseite des Antrags, der vorne am linken Rand in Fettdruck die Wortfolgen „Zusätzliche Vereinbarungen“ und „Hinweise“ und dazu im Schriftbild des Antrags „Die Rückseite ‚Informationen und Vereinbarungen zu Ihrem Antrag‘ nehme ich zur Kenntnis und bestätige sie mit meiner Unterschrift. Eine Durchschrift dieses Antrags habe ich erhalten.“ Enthält, und findet sich auf der Rückseite des Versicherungsantrags neben dem wiederum am linken Rand in Fettdruck ausgewiesenen Wort „Versicherungsbedingungen“ der Hinweis „Für die beantragten Versicherungen gelten die zum...