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Versicherungsforderungen in der Insolvenz des Versicherungsunternehmens
Anmerkungen zum Urteil des EFTA-Gerichtshofs in der Rechtssache Gable Insurance Company AG in Konkurs
Das Urteil des EFTA-Gerichtshofs vom , Rs E-3/19, , erging als Vorabentscheidung im Rahmen eines beim liechtensteinischen Fürstlichen Landgericht anhängigen Konkursverfahrens über ein liechtensteinisches Versicherungsunternehmen. Betroffen war ein Direktversicherer mit Zulassung zum Geschäftsbetrieb für die Nicht-Lebensversicherung. Wie der EFTA-Gerichtshof in Rn 20 seines Urteils ausführt, umfasste das Angebot des Versicherers etwa 50 verschiedene Versicherungsprodukte, die – wie für den liechtensteinischen Versicherungsmarkt üblich – grenzüberschreitend angeboten wurden, wobei zirka 130.000 Versicherungspolizzen bestanden.
1. Einleitung
Im liechtensteinischen Versicherungsaufsichtsrecht privilegiert Art 161 Abs 1 liechtensteinisches VersAG Versicherungsforderungen im Falle eines Konkurses des Versicherungsunternehmens gegenüber anderen Forderungen, indem „die Vermögenswerte zur Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen“ zur Befriedigung der Versicherungsforderungen „eine Sondermasse nach Art. 45 der Konkursordnung“ bilden.
Mit dieser Regelung setzt das Fürstentum Liechtenstein seine Verpflichtungen aus Art 275 Abs 1 der Richtlinie 2009/138/EG um. Unter den dort zur Auswa...