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ZVers 6, November 2022, Seite 289

Rechtsschutzversicherung: Rückforderung von ORF-Programmentgelten

ZVers Redaktion

RSS-E 37/22

1. Da die GIS für die „Einbringung“ bzw „Einhebung“ der betroffenen Abgaben und Entgelte zuständig ist (vgl § 4 Abs 1 iVm § 6 Abs 1 RGG; § 31 Abs 4 ORF-G; zum Programmentgelt auch § 31 Abs 17 und 18 ORF-G) und dies auch allfällige Rückzahlungsanträge einschließt (vgl etwa den Umfang des 6. Abschnitts der BAO betreffend die „Einhebung der Abgaben“), ist die GIS auch für die Entscheidung über einen Rückzahlungsantrag des Abgabepflichtigen zuständig ().

2. Daran vermag die Rechtsansicht nichts zu ändern, dass im Hinblick auf das ORF-Programmentgelt ein zivilrechtliches Vertragsverhältnis „fingiert“ wird, wie der VwGH in seinem Vorabentscheidungsersuchen an den , zur Frage der vom Programmentgelt zu entrichtenden Mehrwertsteuer ausführt. Die diesbezügliche komplexe, vom VwGH umfangreich dargestellte RechtsmateS. 290 rie lässt keinen Schluss darauf zu, es handle sich bei Streitigkeiten über das Programmentgelt um solche, die auf den ordentlichen Zivilrechtsweg und nicht auf den Verwaltungsweg gehörten. Ein zivilrechtliches Vertragsverhältnis wird eben nur „fingiert“.

3. Dementsprechend werden Klagen, die aus einer Streit...

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