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ZVers 6, November 2022, Seite 267

Berufshaftpflichtversicherung: Kein Serienschaden bei wiederholter Beauftragung desselben Wirtschaftsprüfers

Art 2.2.1 AHVB-KWT 2016

1. Eine (gemischte oder erweiterte Ursachen-)Klausel, wonach als Versicherungsfall alle Folgen mehrerer auf gleichartigen Ursachen beruhender Verstöße gelten, wenn zwischen diesen Ursachen ein rechtlicher, technischer oder wirtschaftlicher Zusammenhang besteht, ist aus Sicht des durchschnittlichen Versicherungsnehmers dahin zu interpretieren, dass der wirtschaftliche oder rechtliche Zusammenhang zwischen den die jeweiligen Verstöße begründenden Handlungen oder Unterlassungen des Versicherungsnehmers (konkret etwa über einen längeren Zeitraum vorgenommenen bzw unterlassenen Prüfungshandlungen) bestehen muss.

2. „Synergieeffekte“, die aus der wiederholten Beauftragung desselben Wirtschaftsprüfers entstehen, begründen keinen wirtschaftlichen Zusammenhang, weil es zwar sein mag, dass sich der Arbeitsaufwand des Prüfers bei Wiederbeauftragung in Folgejahren reduziert, er aber in jedem Jahr die pflichtgemäße Erfüllung der selbständigen Prüfverträge schuldet.

Die Beklagte hat der Klägerin aufgrund eines mit der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (in der Folge: KSW) abgeschlossenen Exzedentenhaftpflichtversicherungsvertrages Dec...

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