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Umfassende Neuregelungen zur Sicherung von Lohnsteueransprüchen
Art. 1 Z 1, 3 bis 5 des Ministerialentwurfs zum Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 (BBKG 2010), 172/ME 24. GP.
Das BBKG 2010 enthält insb. Regelungen, die die korrekte Abfuhr der Lohnsteuer gewährleisten sollen. Der Ministerialentwurf sieht dazu folgende Punkte vor:
S. 258 In Anlehnung an das sozialversicherungsrechtliche AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz soll es bei der Weitergabe von Bauaufträgen auch zu einer Haftung des Auftraggebers für die Lohnsteuer des beauftragten Unternehmers im Ausmaß von bis zu 10 % des Werklohns kommen. Diese (verschuldens- und auftragsunabhängige) Haftung, die im Zeitpunkt der (Teil-)Zahlung des Werklohns eintritt, umfasst jene Lohnsteuerbeträge, die bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendermonats der Leistung des Werklohns fällig werden.
Auch hier kann sich das auftraggebende Unternehmen von der Haftung befreien, wenn es (mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber dem Auftragnehmer) 10 % des Werklohns bis 15. des Folgemonats der Werklohnzahlung unter der Bezeichnung „AGH“ an das Betriebsstättenfinanzamt des Auftragnehmers überweist. Anders als im AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz ist im Entwurf zum BBKG 2010 aber keine Regelung über die Haftungsfreistellung bei Aufnahm...