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ASoK 7, Juli 2010, Seite 257

Lohnsteuerhaftung für die private Verwendung von Bonusmeilen

2007/15/0293; RV/0113-G/05; LStR 2002, Rz. 222d; Renner, SWK 18/2010, S 609; Zorn, RdW 2010, 362.

Der UFS hat die Auffassung vertreten, dass den Arbeitgeber hinsichtlich der Überlassung von Bonusmeilen, die der Arbeitnehmer durch dienstlich veranlasste Flüge erworben hat, eine Lohnsteuerhaftung trifft. Der VwGH hat nun im angeführten Erkenntnis über die zu dieser UFS-Entscheidung eingebrachte Beschwerde aber anders entschieden:

Zwar liegen im Zeitpunkt der privaten Verwendung von nicht handelbaren Bonusmeilen, die der Arbeitnehmer durch Dienstreisen erworben hat, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor. Da diese Vorteile aber – ungeachtet eines allfälligen Herausgabeanspruchs des Arbeitgebers – von dritter Seite veranlasst sind, sind diese nicht im Lohnsteuerverfahren, sondern im Rahmen der (Arbeitnehmer-)Veranlagung (bei der ein Veranlagungsfreibetrag von bis zu 730 Euro zum Tragen kommt) zu erfassen. Den Arbeitgeber trifft daher diesbezüglich weder die Verpflichtung zum Einbehalt und zur Abfuhr von Lohnsteuer noch zur Entrichtung der Lohnnebenkosten (Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag).

Nach dem Erkenntnis würde es ...

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