Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Serienschaden in der Haftpflichtversicherung
Art 1 und Art 7 AHVB 2004; § 914 ABGB
1. Die Serienschadensklausel des Art 1.1.2 AHVB 2004 schafft eine rechtliche Fiktion, mithilfe derer mehrere Schäden wie ein einzelner Schaden behandelt werden. Sie bewirkt, dass die vereinbarte Versicherungssumme nur einmal für den gesamten Serienschaden zur Verfügung steht, kann aber nicht dazu führen, dass einzelne Schäden, die innerhalb der zeitlichen Deckungsfrist liegen, gänzlich ausgeschlossen werden.
2. Nachbesserungsbegleitschäden, die vertraglich als Schäden definiert sind, die bei Nachbesserungsarbeiten „an Sachen des Auftraggebers“ entstehen, umfassen nicht nur Schäden an Sachen, die zivilrechtlich im Eigentum des direkten Auftraggebers stehen, sondern auch an Sachen des Bauherrn.
Aus den Entscheidungsgründen des OGH:
1. bis 3.1. ...
3.2. ...
Zweck der Serienschadensklausel gemäß Art 1.1.2 AHVB 2004 ist es, mittels einer Fiktion mehrere Versicherungsfälle unter bestimmten Voraussetzungen als einen Versicherungsfall zu behandeln, um so die vereinbarte Versicherungssumme nur einmal zur Verfügung zu stellen (Reisinger in Fenyves/Perner/Riedler, VersVG, § 149 Rz 39; vgl RIS-Justiz RS0133573 [zu Art 6.7.2 ARB 2012]). Durch die Se...