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Anwendbares Recht für Verfahren gegen in Liquidation befindliche Versicherungsunternehmen: Befindet sich ein Versicherungsunternehmen in einem Mitgliedstaat in einem Liquidationsverfahren, richten sich die Wirkungen dieses Liquidationsverfahrens auf ein in einem anderen Mitgliedstaat anhängiges Verfahren über die Auszahlung von Versicherungsleistungen nach dem Recht des anderen Mitgliedstaates
Art 274 und 292 der Richtlinie 2009/138/EG
, Paget Approbois und Alpha Insurance
1. Art 292 der Richtlinie 2009/138/EG schreibt vor, dass die Wirkungen eines gegen ein Versicherungsunternehmen eingeleiteten Liquidationsverfahrens auf in einem anderen Mitgliedstaat anhängige Verfahren über Vermögensgegenstände oder Rechte der Masse vom Recht des anderen Mitgliedstaates bestimmt werden. Diese Bestimmung ist so auszulegen, dass auch anhängige Verfahren über Versicherungsleistungen aufgrund eines Schadensfalles im anderen Staat nach Eröffnung des Liquidationsverfahrens auszusetzen sind, wenn das nationale Recht des anderen Staates dies anordnet.
2. Insbesondere sind Bestimmungen des Rechts des anderen Mitgliedstaates anzuwenden, die anordnen, dass
a) die Eröffnung eines Liquidationsverfahrens zur Unterbrechung anhängiger Rechtsstreitigkeiten führt;
b) das anhängige Verfahren fortzusetzen ist, wenn der Gläubiger seine Forderung im Liquidationsverfahren angemeldet hat und den zuständigen Organen des Liquidationsverfahrens der Streit verkündet wurde;
c) ein Urteil im anhängigen Verfahren nur noch Feststellungen über die Höhe und das Bestehen einer Forderung, nicht a...