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Ad-hoc-Prüfungen in der Product Governance
Seit Umsetzung der IDD besteht für Versicherungsprodukte ein aufsichtsrechtlich kontrolliertes Product-governance-System, das die Hersteller der Produkte verpflichtet, ein Produktgenehmigungsverfahren zu etablieren und die von ihnen konzipierten oder vertriebenen Produkte regelmäßig zu überprüfen. Der vorliegende Beitrag untersucht die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Umständen die product governance Ad-hoc-Prüfungen von Versicherungsprodukten verlangt und welche Auswirkungen diese auf das Produktgenehmigungsverfahren und die Produktüberwachung des Herstellers haben können. Der Beitrag prüft dabei auch die Rollen- und Aufgabenverteilung zwischen Versicherer und Vermittler, die Notwendigkeit eines Zusammenspiels zwischen Versicherer und Vertrieb sowie deren daraus resultierende Rechte und Pflichten in der product governance.
1. Glossar
1.1. Versicherungsprodukt
Umfasst im Rahmen der product governance alle Versicherungsprodukte mit der Ausnahme von Großrisiken im Sinne von § 5 Z 34 VAG 2016.
1.2. Versicherungsvertreiber
Ein Versicherungsvermittler, ein Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit gemäß Art 2 Abs 1 Z 4 IDD oder ein Versicherungsunternehmen.
1.3. Versicherungsvertrieb
Gemäß § 5 Z 59 VAG 2016 „die Bera...