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Anwaltshaftung vs Erfolgsaussichtsbeurteilung durch den Rechtsschutzversicherer
Der vorliegende Beitrag untersucht, wie sich die Aufklärungsverpflichtung des Rechtsanwalts in Bezug auf die Erfolgsaussichten eines potenziellen Rechtsstreits zur in den Rechtsschutzversicherungsbedingungen vorgesehenen Berechtigung des Rechtsschutzversicherers verhält, die Deckung infolge mangelnder Erfolgsaussichten zu verweigern.
1. Einleitung
Steht bei Einleitung eines Rechtsstreits bereits fest, dass das Rechtsschutzansuchen erfolglos bleiben wird, hat ein solcher Rechtsstreit zu unterbleiben. Die Durchführung eines solchen Verfahrens wäre nicht nur unökonomisch, sondern würde auch die Rechtspflege unnotwendigerweise belasten. Daher zählt es zu den zentralen Verpflichtungen eines Rechtsanwalts, seine Mandantschaft auch darüber zu belehren, dass eine von ihr angestrebte rechtliche Auseinandersetzung aller Voraussicht nach nicht erfolgreich sein wird. Unterlässt der Rechtsanwalt diese gebotene Aufklärung, kann ihn dies schadenersatzpflichtig machen.
Daran ändert nichts, dass die wirtschaftlichen Konsequenzen einer solchen erfolglosen Prozessführung von der Prozesspartei auf ihren Rechtsschutzversicherer verlagert worden sind. Bei vergleichbarer Rechtslage hat das deutsche Höchstge...