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ZVers 4, Juli 2019, Seite 209

Vermögensschadenshaftpflichtversicherung eines Vermögensberaters: Angehörigenklausel

Art 4.8a AVBV 01/2005

1. Der gebotene Inhalt eines Pflicht-Haftpflichtversicherungsvertrages muss sich daran orientieren, was der Gesetzgeber damit erreichen wollte. Dies läuft im Ergebnis auf den Abschluss einer Versicherung mit dem üblichen Deckungsumfang, also auch mit den üblichen Risikoausschlüssen und -begrenzungen hinaus.

2. Durch einen Angehörigenausschluss wird aus naheliegenden Gründen bezweckt, den Versicherungsschutz für Schäden, die Angehörigen des Versicherungsnehmers zugefügt werden, ebenso auszuschließen wie für Schäden des Versicherungsnehmers selbst.

Aus der Begründung des OGH:

1. Nach § 136a Abs 12 GewO 1994 in der Fassung BGBl I 2011/99 haben die zur Ausübung des Gewerbes der Vermögensberater berechtigten Gewerbetreibenden für ihre Berufstätigkeit eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 1.111.675 € für jeden einzelnen Schadensfall und von 1.667.513 € für alle Schadensfälle eines Jahres abzuschließen.

Diese Bestimmung legt nach ihrem völlig klaren Wortlaut Mindestversicherungssummen fest, nicht jedoch, was als Versicherungsfall anzusehen ist oder den Inhalt oder die Grenzen der Haftpflicht.

2. Pflicht-Haftpflichtve...

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