Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ZVers 1, Jänner 2020, Seite 45

Gebäude-Feuerversicherung: Grob fahrlässige bzw vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles – Suizid durch Brandentzündung im versicherten Gebäude – Erbteilungsübereinkommen zwischen Hinterbliebenen als unzulässiger Vorausverzicht nach § 67 Abs 1 Satz 3 VersVG? – Rechtsnatur „strenger“ Wiederherstellungsklauseln

§ 61 und § 67 Abs 1 Satz 3 VersVG

1. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein stillschweigender Verzicht auf ein Recht vorliegt, ist besondere Vorsicht geboten. Um nach den Grundsätzen des redlichen Verkehrs einen Rechtsverzicht als gegeben annehmen zu können, muss eine in dieser Hinsicht völlig eindeutige Sachlage bestehen, die nicht anders denn als ein solcher Verzicht verstanden werden kann. Die bloße Unterlassung der sofortigen Geltendmachung entstandener Ansprüche lässt einen solchen Schluss nicht zu. Zudem sind Erklärungen, mit welchen ein Verzicht auf zustehende Rechte ausgesprochen wird, einschränkend auszulegen.

2. Ein Verlassenschaftsinventar vermag in Ansehung der Passiven keine Vollständigkeitsgewähr zu bieten. Die Inventarisierung wird nur für die Zwecke des Nachlassverfahrens vorgenommen und die Entscheidung des Abhandlungsgerichts hat Wirkungen auch nur für dieses Verfahren, nicht aber darüber hinaus. Die Inventarisierung bietet insbesondere keine Gewähr dafür, dass Vermögen und Verbindlichkeiten des Erblassers vollständig erfasst sind. Ihm kommt im streitigen Verfahren daher keine bindende Wirkung zu.

3. Die Wiederherstellungsklausel bei der Neuw...

Daten werden geladen...