TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ZVers 1, Jänner 2020, Seite 41

Haushaltversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles – Einbruchdiebstahl in versperrtes Behältnis (Wertschutzschrank) bei Schlüsselverwahrung im leicht aufbrechbaren Rollcontainer im selben Raum

§ 61 VersVG; Art 2.1.4.1.2 ABH 2007

Ein Anwendungsfall des Art 2.1.4.1.2 ABH 2007 lässt sich schon aus dem Wortlaut der Bedingung und den Feststellungen nicht ableiten, wenn der Wertschutzschrank mit dem richtigen Schlüssel geöffnet und dieser Schlüssel nicht durch Einbruchdiebstahl in andere Räumlichkeiten als den Versicherungsräumlichkeiten erlangt wurde. Ein Rollcontainer ist nach dem klaren Wortlaut der Versicherungsbedingungen keine andere Räumlichkeit als die Versicherungsräumlichkeit.

Wie sich dem knappen Zurückweisungsbeschluss des OGH entnehmen lässt, wurden im Zuge eines Einbruchdiebstahls in die haushaltversicherten Räumlichkeiten Münzen in einem 40.000 € übersteigenden Wert aus einem versperrten Wertschutzschrank gestohlen, dessen Schlüssel in einem leicht aufbrechbaren Rollcontainer im selben Raum (wie der Wertschutzschrank) verwahrt wurden. Lediglich mittelbar ist der Entscheidung zu entnehmen, dass offenbar bezüglich Schmuck, Münzen etc unterschiedliche Entschädigungsgrenzen (Wertgrenzen) in Abhängigkeit von der Art der Verwahrung (frei liegend, versperrt, in Wertschutzschränken etc) vereinbart waren, wie dies in Einbruchdiebstahl- und Haushaltversiche...

Daten werden geladen...