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Erstprämie: Aufforderung zur Prämienzahlung und Rechtsfolgenhinweis
1. Als Voraussetzung für die Leistungsfreiheit des Versicherers normiert § 38 Abs 3 VersVG, dass die Aufforderung zur Prämienzahlung einen entsprechenden Hinweis auf diese Rechtsfolge enthalten muss. Um sich auf die Leistungsfreiheit nach der genannten Gesetzesstelle berufen zu können, ist es daher erforderlich, dass die Polizze und eine derartige qualifizierte Zahlungsaufforderung dem Versicherungsnehmer wirksam zugestellt werden.
2. Dem Einwand des beklagten Versicherers, es sei für die vereinbarte Lastschriftvereinbarung typisch, dass die gesonderte Zustellung einer Aufforderung zur Prämienzahlung nicht erforderlich sei, weil die Prämienschuld parteieneinvernehmlich zur Holschuld gemacht werde, ist zunächst mit dem Gesetzeswortlaut zu entgegnen, dass in § 38 VersVG für das Lastschriftverfahren keine Ausnahme vorgesehen ist und die Warnfunktion, die der geforderte Rechtsfolgenhinweis für den Versicherungsnehmer erfüllt, selbstverständlich auch im Falle einer Lastschriftvereinbarung greift.
3. Überdies haben die Vertragsparteien nach Zustellung der Polizze von der ursprünglichen Regelung abweichend die vierteljährliche Zahlung der Versicherungsprämie vereinbart und die Beklagte hat...