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Inflation und Prämienanpassung
Bemerkungen zu
Gegenstand einer jüngeren Entscheidung des 7. Senats war die Beanstandung zweier in ihrem wesentlichen Bedeutungsgehalt übereinstimmender Klauseln in Art 14 ARB 2005 bzw ARB 2015. Danach ist die Versicherungsprämie an eine Indexierung gekoppelt, wodurch inflationsbedingten Preisschwankungen Rechnung getragen werden soll. Dem Versicherungsnehmer wird zugleich die Möglichkeit gewährt, diese Prämienanpassungsklausel zu kündigen, wobei die Leistung im Versicherungsfall entsprechend dem Verhältnis zwischen zu zahlender Prämie und Tarifprämie gekürzt wird. Der Fachsenat folgte in dieser Entscheidung seiner bisherigen Rechtsprechungslinie, wonach eine in den ARB enthaltene Prämienanpassungsklausel gegen § 864a und § 879 Abs 3 ABGB sowie gegen § 6 Abs 1 Z 2 und 5 und Abs 3 KSchG verstoße. Aufgrund des heftigen Widerspruchs der Lehre zu dieser und der ihr vorangegangenen Entscheidung sollen die einander gegenüberstehenden Positionen einer Würdigung unterzogen werden. Der Fokus wird dabei auf das Regelungsregime zur Gefahrerhöhung der § 23 ff VersVG gerichtet, welches in der bisherigen Diskussion trotz seiner noch aufzuzeigenden Entscheidungsrelevanz eher stiefmütterlich behandelt wurde.
1. Anlassentscheidung und Kritik der Lehre
In seiner Entschei...