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Privathaftpflichtversicherung: Maßgeblichkeit des vom Geschädigten behaupteten Sachverhalts im vorweggenommenen Deckungsprozess (Bestätigung von , trotz kritischer Stimmen im Schrifttum)
Art 17.3 ABH 2016; § 152 VersVG
Der Kläger ist Mitversicherter eines Haushaltsversicherungsvertrages, der auch eine Privathaftpflichtversicherung umfasst. Die diesem Vertrag zugrunde liegenden ABH 2016 lauten auszugsweise:
„Artikel 17 – Ausschlüsse vom Versicherungsschutz
Nicht versichert sind:
...
3. Schadenersatzverpflichtungen der Personen, die den Schaden, für den sie von einem Dritten verantwortlich gemacht werden, rechtswidrig und vorsätzlich herbeigeführt haben. Dem Vorsatz wird gleichgehalten eine Handlung oder Unterlassung, bei welcher der Schadenseintritt mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden musste, jedoch in Kauf genommen wurde.“
Aus der Begründung des OGH:
1. Der Deckungsanspruch des Haftpflichtversicherten ist durch das versicherte Risiko spezialisiert und von dem vom Geschädigten erhobenen Anspruch abhängig (RIS-Justiz RS0081015), das heißt unter Zugrundelegung des vom Geschädigten behaupteten Sachverhalts. Von diesem Grundsatz ist (auch beim vorweggenommenen Deckungsprozess) nicht abzugehen, andernfalls hätte es der Versicherungsnehmer nämlich in der Hand, durch bloße – dem Anspruch des Geschädigten widersprechende – Behauptungen Deckung zu erlangen. Grun...