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Keine Rechtsschutzdeckung für Amtshaftungsklage wegen Vorvertraglichkeit
Art 2 und Art 3 ARB 2011
Wird ein Amtshaftungsanspruch ausschließlich auf die Fehlbeurteilung von Streitigkeiten (Rechtsfragen) gestützt, für deren Durchsetzung wegen Vorvertraglichkeit keine Rechtsschutzdeckung besteht, so besteht auch für dessen beabsichtigte Geltendmachung kein Deckungsanspruch, weil der vorvertragliche Verstoß dafür mitverantwortlich und damit für das Amtshaftungsverfahren adäquat kausal ist.
Aus den Entscheidungsgründen des OGH:
Die Revision ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig, sie ist aber nicht berechtigt.
1. ...
2. ...
Der Kläger macht keinen Eingriff in ein absolut geschütztes Rechtsgut geltend, sondern begehrt Deckung für die Geltendmachung reiner Vermögensschäden, die sich nach Art 2.3 ARB 2011 richtet. Der Versicherungsfall für die vom Kläger angestrebte Amtshaftungsklage wird somit durch die Verstoßtheorie bestimmt (im Gegensatz zu anderen Bedingungslagen RIS-Justiz RS0123768).
3. Bei reinen Vermögensschäden gilt nach Art 2.3 ARB 2011 der tatsächliche oder behauptete Verstoß des Versicherungsnehmers, Gegners oder eines Dritten gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften als Versicherungsfall.
3.1. Es bedarf daher eines ge...